Wir kümmern uns gerne um die Abwicklung der Verlassenschaft, damit Sie den Fokus auf andere Dinge legen können. Die persönliche Betreuung steht dabei im Vordergrund.
Wir können alles aus einer Hand im ONE-STOP-SHOP für Sie durchführen und umsetzen.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Anliegen unter:
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oder gerne direkt telefonisch eine unserer Mitarbeiterinnen.
Als Gerichtskommissär sind wir nach der Verteilungsordnung zuständig. Als Erbenmachthaber können Sie uns für jede Verlassenschaft in ganz Österreich beauftragen.